König Kreuz

Möwe Sylt

Herzlich willkommen, liebe Zweitwohnungsbesitzer

Wir haben Sie vermisst.

Seit Montag sind sie offiziell in Kraft getreten: Die neuen, gelockerten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die für Sylt eine spürbare Veränderung mit sich bringen – denn dank der neuen Landesverordnung dürfen nun endlich auch Zweitwohnungsbesitzer und Familienangehörige von Syltern wieder die Insel betreten. Wir freuen uns darauf, Sie endlich wieder auf Sylt begrüßen zu dürfen und möchten Ihnen gleich noch einige Informationen mit auf den Weg geben: Wen Sie als Zweitwohnungsbesitzer mitbringen dürfen, was auf Sylt derzeit erlaubt ist und welche Geschäfte geöffnet haben, erfahren Sie hier. 

Wer darf Sylt betreten und sich dort aufhalten?

Schon seit Inkrafttreten der Corona-Maßnahmen dürfen sich alle Sylter mit Erstwohnsitz auf Sylt aufhalten sowie alle, die aus beruflichen Gründen die Insel besuchen, beispielsweise weil sie als Pendler auf Sylt arbeiten oder auf Sylt ein Arbeitsauftrag zu erledigen ist. 

Neu ist, dass nun auch Zweitwohnungsbesitzer auf die Insel dürfen. Dabei müssen Sie nicht zwingend Eigentümer der Immobilie sein: Sie dürfen auch dann die Insel betreten, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz dauerhaft gemietet oder gepachtet haben. Aber Sie müssen die Wohnung selbst als Zweitwohnung genutzt haben – 

reine Vermietobjekte gelten nicht als Zweitwohnung. Dauercamper genießen dabei das gleiche Recht wie Zweitwohnungsbesitzer: Sie dürfen die Insel wieder betreten, wenn sie ihren Stellplatz für mindestens fünf Monate gemietet haben. Ganz gleich ob Eigentümer oder Mieter: Sie müssen schon vor Inkrafttreten der Landesverordnung, also mindestens seit dem 3. Mai 2020, im Besitz Ihrer Zweitwohnung gewesen sein. 

Was viele Sylter freuen wird: Ehegatten, Lebensgefährten, Geschwister, Eltern, Großeltern, Enkel und Kinder von Syltern dürfen wieder anreisen. 

Wen darf ich nach Sylt mitbringen?

Wenn Sie Zweitwohnungsbesitzer sind, dürfen Sie alle Personen auf die Insel mitnehmen, mit denen Sie an Ihrem Erstwohnsitz in einem Hausstand leben. Die Verordnung macht dabei keine Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis der Mitbewohner. 

Für die Verwandten von Syltern mit Erstwohnsitz gilt das leider nicht: So darf zwar beispielsweise der Sohn einer Sylter Familie anreisen, die Schwiegertochter jedoch nicht, ganz gleich, ob beide zusammenleben oder nicht.

In beiden Fällen gilt außerdem: Die Unterbringung auf Sylt muss im eigenen Hausstand erfolgen. Eine gesonderte Unterbringung in einer Ferienwohnung ist auch dann nicht gestattet, wenn Ihnen als Zweitwohnungsbesitzer oder den Syltern, die Sie besuchen, diese Ferienwohnung gehört. 

Anreise Zweitwohnungsbesitzer Sylt

Wie wird kontrolliert?

Polizeikelle

Die Polizei kontrolliert sowohl an den Autoverladungen der Autozüge in Niebüll und Westerland, als auch am Westerländer Bahnhof und in Niebüll in den haltenden Zügen. Als Zweitwohnungsbesitzer können Sie einen Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid oder auch einen langfristigen Mietvertrag jeweils in Verbindung mit dem Personalausweis als Nachweis nutzen. Ihre Begleitung sollte die gemeinsame Wohnanschrift auf dem Personalausweis nachweisen können. 

Neu ist an der aktuellen Verordnung, dass nicht nur der Zutritt zur Insel reguliert wird, sondern auch der Aufenthalt auf Sylt. Ob und wie also zukünftig auch auf der Insel selbst Kontrollen stattfinden werden, lässt sich bis jetzt noch nicht sagen – wir halten Sie diesbezüglich aber auf dem Laufenden. 

Wie kann ich meine Freizeit auf Sylt verbringen?

Selbstverständlich dürfen Sie die wundervolle Sylter Natur genießen und spazieren gehen – in Begleitung von Personen, mit denen Sie im gleichen Hausstand leben und einer weiteren Person. Oder Sie erkunden die Insel joggend oder mit dem Rad: Kontaktloser Sport mit 1,5 Metern Mindestabstand zu anderen Personen ist wieder erlaubt. Dazu zählen auch Wassersportarten wie das Surfen oder Kiten. Auch die Golfplätze der Insel haben seit dem 4. Mai wieder geöffnet. 

Strandkorb am Strand auf Sylt

Auf öffentliche Events und Freizeitveranstaltungen müssen Sie derzeit jedoch auch auf Sylt leider verzichten – diese sind bis zum 31. August verboten. 

Gute Nachricht für alle Eltern: Auch Spielplätze dürfen seit dem 4. Mai wieder öffnen. Da diese Öffnung aber kurzfristig vorgezogen wurde und für jeden Spielplatz erst Hygienekonzepte erstellt werden müssen, die beispielsweise 

die Besucherzahl und die Reinigung der Spielgeräte regeln, haben Sie bitte etwas Geduld und Verständnis, wenn noch nicht jeder Spielplatz wieder geöffnet ist. 

Auch Shopping ist wieder möglich: Seit dem 20. April darf der Einzelhandel wieder öffnen. Allerdings gelten vielerorts derzeit noch reduzierte Öffnungszeiten und überall die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln: Haute Couture für das Shoppingerlebnis ist also auch auf Sylt die Mund-Nase-Bedeckung. 

Kann ich auf Sylt essen gehen?

Garnelen mit Nudeln

Auch auf Sylt dürfen Restaurants und andere gastronomische Betriebe derzeit lediglich Lieferdienste und den Außerhausverkauf anbieten. Am 6. Mai soll auf der Bund-Länder-Konferenz erneut beraten werden – wir halten Sie auf dem Laufenden. Bis dahin bestellen Sie sich etwas leckeres zum Mitnehmen: Eine umfangreiche Liste gastronomischer Betriebe, die Außer-Haus-Verkauf anbieten, finden Sie unter diesem Link.

Oder Sie nutzen die Zeit, um Ihre eigenen Kochkünste zu verbessern – alle Supermärkte haben in der Regel zu den üblichen Zeiten geöffnet und die Versorgung mit Lebensmitteln ist gesichert, es besteht also kein Grund für Hamsterkäufe. Ganz gleich, ob Sie Zutaten einkaufen oder Ihr fertiges Dinner abholen: Denken Sie daran, einen Mundschutz zu tragen und die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. 

Ein Verbot, Speisen in der Öffentlichkeit zu verzehren, gibt es in Schleswig-Holstein übrigens nicht – grundsätzlich steht einem Picknick also nichts im Wege. Dabei sollten Sie aber bedenken, dass Sie sich nur mit Personen aus Ihrem Haushalt und einer weiteren Person im Freien aufhalten dürfen und Speisen vom Außer-Haus-Verkauf im Umkreis von 100 Metern um die Verkaufsstelle nicht verzehrt werden dürfen. Denken Sie außerdem daran, dass die Möwen sich auch zu Corona-Zeiten nicht für den Mindestabstand zu Ihren Snacks interessieren und nach den vergangenen Wochen sicherlich großen Hunger haben!

Fotos: König Sylt,  Sylt Connected, Rüdiger Kottmann@Adobe Stock, SweetSecret@Adobe Stock, @ytalerenok@twenty20

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