König Kreuz

Maklercourtage

König Immobilien begrüßt Änderungen der Maklercourtage

Bundeskabinett beschließt Teilung der Maklergebühren

Wer seine Immobilie einem renommierten Immobilienbüro anvertraut, trifft eine gute Entscheidung. Nicht nur das professionelle Marketing zählt zu den umfangreichen Serviceleistungen von König Immobilien, sondern auch die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, die Koordination und Durchführung von Besichtigungen, die Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten und die gesamte Verkaufsabwicklung bis hin zur Übergabe der Immobilie an den Käufer. Diese vielfältigen Serviceleistungen werden durch die Courtage entlohnt, welche bisher in den meisten Fällen der Käufer übernimmt. Künftig sollen sich jedoch Käufer und Verkäufer die Maklercourtage zur Hälfte teilen, dies beschloss der Koalitionsausschuss von CDU und SPD am 18. August 2019 als Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung. Damit wurde insbesondere für Immobilienkäufer ein positives Signal gesetzt. Ursprünglich hat oft der Käufer allein die Courtage getragen, zukünftig sollen die vom Käufer zu zahlenden Kosten nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. Außerdem soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat.

Ein guter Weg zum besseren Miteinander

Ole König

„Die geteilte Courtage entlastet sowohl Käufer als auch Verkäufer“, erklärt Geschäftsführer Ole König. Ein Makler bietet eine vielfältige Serviceleistung, deren Kosten in Zukunft fair auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden soll. Besonders der Verbraucherschutz steht dabei im Vordergrund: „Es wollen beide Seiten durch Makler beschützt werden – sowohl der Verkäufer als auch der Käufer.“ Der Verkäufer möchte zum bestmöglichen Preis sein Haus verkaufen, der Käufer möchte nicht mehr bezahlen, als das Haus tatsächlich Wert ist. „Gleichzeitig bietet die neue Verteilung der Courtage eine Sicherung der Preisstabilität und ich halte es für einen guten Weg zum noch besseren Miteinander im Immobilienhandel“, freut sich Ole König.

Maklergebühren

Anders als auf dem deutschen Immobilienmarkt wird zum Beispiel in Frankreich die Courtage meist dem Verkäufer auferlegt und nicht dem Käufer. Diese Regelung ist zwar nicht gesetzlich verankert, bietet jedoch einige Vorteile, die auch auf den deutschen Markt übertragbar sind. Übernimmt der Verkäufer einen Teil der Maklercourtage, reduziert sich für den Käufer die Gesamtsumme. So kann das Angebot der Immobilie noch attraktiver gestaltet werden und findet unter Umständen sogar noch mehr Interessenten.

Ein kompetenter Partner für Käufer und Verkäufer

Beim Immobilienkauf ist es unheimlich wichtig einen guten und kompetenten Makler an der Hand zu haben. König Immobilien unterstützt die Entscheidung der Großen Koalition für mehr Verbraucherschutz und einen fairen Markt. „Wir informieren Sie gern über unsere umfangreichen Serviceleistungen, um auch für Sie das passende Angebot zu finden. Wir haben für die uns erteilten Aufträge eine sehr kurze Vermarktungszeit bei einer Erfolgsquote von über 90 Prozent.“

Alle Informationen zur beschlossenen Gesetzesänderung finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

CR Bild oben: envato elements / cookelma.  CR Bild unten: envato elements / BrianAJackson

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