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König Appartement ist ein Trusted Shops geprüfter Onlinehändler.

Dieser Shop erfüllt die Trusted Shops Qualitätskriterien.
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Barrierefreiheitserklärung

König Appartement Sylt GmbH ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.koenig-sylt.de/.

Beschreibung der Dienstleistung

Wir sind Vermittler von Ferienunterkünften auf Sylt. Sie können auf unserer Webseite Ferienwohnungen- und -häuser auf Sylt mieten.

Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
  • Ein Seite hat keine Sprache in HTML hinterlegt.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
    Wir arbeiten fortführend daran, die Felder zu beschriften.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
  • Auf einer Seite verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf vielen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
  • Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
  • Auf einer Seite gibt es ARIA Fortschrittsanzeige ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.
  • Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.

 

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da dieses zu einer grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale der Dienstleistung führt:

  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
    Wir haben den EyeAble Assist implementiert. Über das Tool kann man die u.a. Farbkonstraste der Webseite inviduell anpassen.

Diese Erklärung wurde am 07.11.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® – ein Produkt der Web Inclusion GmbH – hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Kontaktangaben

Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:

König Appartement Sylt GmbH
Dr.-Ross-Str. 34
25980 Sylt
Sylt
urlaub@koenig-sylt.de

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970

Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 17.10.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier