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Bodenrichtwert

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist

  • ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens.
  • ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien.
  • ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird.

Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein.

Bodenrichtwerte sind als durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone) definiert, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse gelten.

Im Bodenrichtwert sind keine Wertanteile für Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen enthalten. Dies bedeutet, dass der Bodenrichtwert in bebauten Bereichen so ermittelt wurde, als wenn der Boden unbebaut wäre.

Der Bodenrichtwert wird als Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche dargestellt und gilt in dieser Weise nur für die definierten Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks. Weichen Merkmale eines Grundstücks von den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks ab (z.B. Grundstücksfläche, Art und Maß der baulichen Nutzung), ist der Bodenrichtwert sachverständig (i.d.R. durch Umrechnungskoeffizienten) anzupassen.

Ab Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihrem Finanzamt den für ihr Grundstück geltenden Bodenrichtwert mitzuteilen. Diese Werte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Kreise oder kreisfreien Städte ermittelt. Neben der Gebäudeart, dem Baujahr, der Grundstücksgröße und weiteren Angaben wird hierzu der Bodenrichtwert benötigt. Er dient in der neuen Grundsteuerberechnung als Lagefaktor. Das heißt: Für Objekte gleicher Größe, gleichen Alters und gleicher Ausstattung sollen bei unterschiedlich guter Lage unterschiedlich hohe Grundsteuern gezahlt werden.

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Quellen:
https://www.schleswig-holstein.de/gaa/DE/Bodenrichtwerte/bodenrichtwerte_node.html
https://gemeinde-sylt.de/kreis-nf-informiert-zum-bodenrichtwert/
https://de.wikipedia.org/wiki/Bodenrichtwert

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