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Bruchteilseigentum

Bruchteilseigentum

Als Bruchteilseigentum bezeichnet man das jeweilige Eigentum mehrerer Personen an einer einzigen Immobilie. Das Objekt wird dabei nicht real geteilt, sondern nur ideell unter den einzelnen Eigentümern – in der Regel zu gleichen Teilen. Wir erläutern, was Bruchteilseigentümer wissen müssen, wenn sie ihr Bruchteilseigentum verkaufen wollen und welche Besonderheiten es ansonsten zu beachten gilt.

Wodurch unterscheiden sich Bruchteilseigentum, Gesamthandseigentum, Teileigentum und Miteigentum?

Die Begriffe Bruchteilseigentum, Gesamthandseigentum und Teileigentum haben unterschiedliche Bedeutungen. Bruchteilseigentum und Miteigentum nach Bruchteilen hingegen meinen im Grunde dasselbe. Wir erläutern die Begriffe im Detail:

Bruchteilseigentum/Miteigentum nach Bruchteilen
Wenn eine Immobilie mehreren Eigentümern zu einem bestimmten Anteil gehört, besitzt jeder von ihnen Bruchteilseigentum am betreffenden Haus oder der Wohnung. Eine andere Bezeichnung für Bruchteilseigentum ist auch „Miteigentum nach Bruchteilen“. Jeder Eigentümer besitzt also einen Miteigentumsanteil. Ist nicht anderes rechtlich geregelt, wird die Immobilie in einer Bruchteilsgemeinschaft – so die Bezeichnung der Gemeinschaft der Bruchteilseigentümer – zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt. Das klassische Beispiel einer Bruchteilsgemeinschaft sind Ehepaare, die gemeinsam ein Einfamilienhaus kaufen und sich beide als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Ihr Haus wird dabei nicht in Form einer Realteilung in zwei Hälften aufgeteilt, vielmehr gibt es nur eine ideelle Teilung. Jeder Eigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen, das heißt, er kann ihn auch ohne Zustimmung des anderen Eigentümers belasten oder sein Bruchteilseigentum verkaufen – so zumindest die Theorie. In der Praxis erweist sich dieses Vorgehen aber oftmals als wenig aussichtsreich, weil die Hälfte eines Hauses kaum marktgängig ist.

Gesamthandseigentum
Das Gegenstück zum Bruchteilseigentum ist Gesamthandseigentum. Dabei gehört eine Immobilie zwar ebenfalls mehreren Personen, sie wird aber nicht in einzelne Bruchteile aufgeteilt, sondern befindet sich „in der gesamten Hand“ der Eigentümer. Das heißt, alle Eigentümer können nur gemeinschaftlich Entscheidungen hinsichtlich der Immobilie treffen. Ein Beispiel dieses in der Praxis eher seltener anzutreffenden rechtlichen Konstrukts ist die Erbengemeinschaft.

Teileigentum
Das Teileigentum wiederum bezeichnet das Sondereigentum an Räumlichkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nicht als Wohnung, sondern für Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeiten genutzt werden. Beispiele dafür sind Arztpraxen oder Geschäftsräume, die sich häufig im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses befinden. Gemäß Wohnungseigentumsgesetz ist das Teileigentum immer in Verbindung mit dem Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum zu sehen (§1 WEG, Abs.3).

Wann kann Bruchteilseigentum eine Alternative zum Wohnungseigentum sein?

Neben Ehepaaren, die gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus kaufen und somit eine Bruchteilsgemeinschaft bilden, gibt es noch andere Fälle, in denen Bruchteilseigentum bewusst gebildet wird. So können sich beispielsweise auch Freunde oder Verwandte für die gemeinsame Investition in ein Haus entscheiden, wenn sie alleine die hohen Immobilienpreise oder Grundstücks- und Baukosten nicht tragen wollen bzw. können.

Weitere Details und hilfreiche Informationen finden Sie unter https://www.immoverkauf24.de

 

Quellen:
https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/bruchteilseigentum/

 

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