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Erbbaurecht

Erbpacht

Das Erbbaurecht, umgangssprachlich Erbpacht genannt, ermöglicht es Bauherren, ein Erbbaugrundstück über einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren zu pachten und darauf ein Haus zu errichten. Grundstücke mit entsprechenden Erbbaurechtsverträgen werden häufig von Gemeinden, Kirchen oder Stiftungen angeboten. Aber auch Privatpersonen können Erbbaurechtsgeber sein.

Ein Grundstück mit Erbpacht zu kaufen, kann sinnvoll sein, wenn man unbedingt im eigenen Haus leben möchte, dafür aber nur begrenzt Eigenkapital mitbringt. Die Kosten für einen Grundstückskauf fallen weg. Mit dem Erbbauzins zahlen Pächter quasi eine Miete für die langjährige Nutzung. Man wohnt wie ein Eigentümer, aber es gehört einem nur das Haus, das auf dem Grund steht – nicht der Boden.

Vorteile und Nachteile der Erbpacht

Wenn in teuren Lagen kleine Preise locken, ist nicht selten die Erbpacht im Spiel. Das kann ein Schnäppchen sein – oder mehr Kosten nach sich ziehen, als zunächst erahnt.

Vorteile
  1. Günstige Alternative zur Grundstücksfinanzierung, wenn die Zinsen hoch sind
  2. Attraktiv für Familien mit geringem Eigenkapital
  3. Vergabe nach sozialen Gesichtspunkten
    (zum Beispiel bei kirchlichen Erbpachtgebern)
  4. Erbbaurecht kann verkauft oder vererbt
    werden
  5. Endet der Vertrag, wird der Erbbauberechtigte
    für das Haus entschädigt
Nachteile
  1. Wegen der Anpassung des Erbbauzinses zahlt
    man mit der Zeit mehr, statt weniger. Das Grundstück
    gehört einem am Ende immer noch nicht
  2. Nicht alle Banken finanzieren ein Haus auf einem
    Erbpachtgrundstück, da die Bauherren keine Eigentümer
    sind
  3. Mitspracherecht des Erbpachtgebers beim Bau des
    Hauses und nachträglichen Veränderungen
  4. Bei geringer Restlaufzeit des Vertrags schwierig
    zu verkaufen
  5. Die Entschädigung für das Haus beläuft sich auf
    Zweidrittel des regulären Verkehrswerts der Immobilie

Quelle: https://www.haus.de/geld-recht/erbpacht-oft-ein-schnaeppchen-manchmal-ein-risiko-16173

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