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Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum

Als Inhaber einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft sollten Sie die eindeutige Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum kennen, denn für das Gemeinschaftseigentum sind Sie zusammen mit den anderen Eigentümern zuständig. Lesen Sie und erfahren Sie, was man darunter versteht, welche Bereiche in einem Mehrfamilienhaus dazu zählen und welche Rechte sowie Pflichten sich daraus ableiten lassen.

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Das Gemeinschaftseigentum umfasst solche Bereiche eines Gebäudes, die nicht Eigentum oder Sondereigentum Dritter sind. In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen unterscheidet man zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum. Jeder Eigentümer ist auf Bereiche im Haus angewiesen, die allen Inhabern zur Verfügung stehen. Sie werden unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus und die Flure, ohne die ein Betreten der Wohnbereiche nicht möglich wäre, oder die gemeinsam genutzte Heizungsanlage. Die Heizkörper gehören dagegen zum Sondereigentum.

Für diese Bereiche sind alle Mitglieder der Wohnungseigentümer­gemeinschaft zusammen verantwortlich. Sie müssen sich gemeinsam um die Unterhaltung und Instandhaltung des Gebäudes kümmern, Veränderungen beschließen und sich an den anfallenden Kosten gleichermaßen beteiligen. Diese Abgrenzung zum Sondereigentum ist deshalb sinnvoll, damit einerseits das äußere Erscheinungsbild einer Wohnanlage bei einer Umgestaltung harmonisch bleibt und andererseits gewährleistet wird, dass Modernisierungs- und Reparaturmaßnahmen in allen Bereichen des Hauses einen einheitlichen Standard aufweisen. Wie jeder einzelne Inhaber seinen Wohnbereich gestaltet und nutzt, obliegt ihm selbst, denn das Innere der umfasst das sogenannte Sondereigentum, bei dem nur der Inhaber „Mitspracherecht“ hat.

Warum ist die Trennung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum von Bedeutung?

Ihr Sondereigentum können Sie nach Ihrem persönlichen Dafürhalten nutzen und gestalten. Kein anderer Inhaber kann Ihnen vorschreiben, welche Bodenbeläge in den einzelnen Räumen verbaut werden sollen oder wie Ihre Küche auszusehen hat.

Sie sind auch für Instandsetzungen sowie Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in allen zum Apartment gehörenden Bereiche selbst verantwortlich. Die eindeutige Trennung regelt also die unterschiedlichen Rechte und Pflichten, die mit den beiden Eigentumsformen einhergehen. Das spiegelt sich auch in den finanziellen Aufwendungen wider, die Sie für Ihr Sondereigentum stets selbst begleichen müssen. Für das Gemeinschaftseigentum hingegen können Sie nur mit der Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam Entscheidungen treffen und diese umsetzen. Für die Kosten kommen Sie alle gleichermaßen auf.

Quelle: https://experten-beraten24.de/immobilienwissen/sondereigentum/

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