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Grundbuch zu Immobilien

Grundbuch

Was ist das Grundbuch?

Den Begriff „Grundbuch“ hat fast jeder, egal ob Bauherr oder nicht, schon einmal gehört. Dass dieses Buch etwas mit den Themen „Grundstück“ oder „Haus“ zu tun hat, ist den meisten ebenfalls bewusst. Doch was ist das Grundbuch ganz genau? Kurz gesagt, ist es ein öffentliches Verzeichnis, in dem Angaben wie die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken festgehalten und geregelt werden. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Grundbüchern, die sich anhand ihrer Thematik unterscheiden lassen. So gibt es beispielsweise Erbbaugrundbücher, Wohnungsgrundbücher oder Teileigentumsgrundbücher.

Da im Grundbuch die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken vermerkt sind, finden sich auf den Grundbuchbblättern Informationen über den jeweiligen Besitzer des Grundstücks. Außerdem kann man dem Grundbuch alle Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz einhergehen, entnehmen. Neben dem Eigentümer werden im Grundbuch die Lage, die Flurnummer, die Belastungen, Wegerechte, Hypotheken und die Grundschuld eingetragen.

Das Grundbuch verzeichnet also alle bebauten und unbebauten Grundstücke des jeweiligen Bezirks. Alle diese Grundstücke unterliegen dem Grundbuchzwang und müssen damit laut Gesetzgeber einen Eintrag ins Grundbuch erhalten.

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