König Kreuz

Ferienvermietung der Immobilie

Mit der eigenen Immobilie in die Ferienvermietung? Eine rentable Option.

„Soll ich mein Eigentum als Ferienwohnung vermieten? Und was gibt es dabei zu beachten?“ Für viele Immobilienbesitzer auf Sylt, die nicht das ganze Jahr über ihren Lebensmittelpunkt auf der Insel haben, hat sich diese Frage schon gestellt. Eindeutige Argumente wie die sinnvolle Nutzung der Immobilie, während man selbst nicht da ist, sowie ein zusätzliches Plus im Portemonnaie sprechen für die Vermietung als Ferienwohnung. Viele unbeantwortete Fragen zu Ablauf, Verwaltungsaufwand und rechtlichen Bestimmungen lassen hingegen Zweifel aufkommen, ob eine Vermietung nicht doch mit erheblichem Aufwand und Risiko verbunden ist.

Viel einfacher wird die Vermietung der eigenen Immobilie als Ferienwohnung, wenn eine professionelle Vermietagentur sich der Immobilie annimmt. Nicht nur die Vermarktung über die touristischen Online-Plattformen ist dann in den Händen von Branchenkennern. Auch die täglichen To-Do’s wie die Reinigung des Hauses, das Erneuern von Bettwäsche und Handtüchern nach der Abreise der Gäste oder auch beispielsweise die Pflege des Gartens sind dann nicht mehr das Problem des Eigentümers.

Selbst nutzen oder vermieten?

Die meisten Besitzer von Immobilien auf Deutschlands schönster Insel möchten ihre Wohnungen und Häuser selbstverständlich auch selbst nutzen. Die endlosen Strände, die Sylter Natur und das einzigartige Lebensgefühl auf der Insel sind schließlich der Grund dafür, warum man sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet. Selten jedoch sind die meisten Eigentümer länger als einige Wochen im Jahr auf der Insel. Worum es also zunächst geht, ist die Frage, wie die Vorteile einer Eigennutzung mit den steuerlichen Vorzügen eines Vermietungsstatus zu vereinbaren sind.

Steuerlich am vorteilhaftesten ist es, die eigene Immobilie zur Vermietung zur Verfügung zu stellen, sich aber auch die Möglichkeit offenzuhalten, das Ferienhaus selbst zu nutzen. Das macht vor allem in der Nebensaison Sinn, wenn die Nachfrage durch Urlaubsgäste nicht ganz so stark ausgeprägt ist. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, wie viele Vermietungstage dort üblich sind.

Steuern sparen mit der Ferienimmobilie

Vermieten Sie an Urlaubsgäste, teilen Sie die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung mit. Das Finanzamt prüft, ob Sie langfristig Gewinn erzielen wollen. Rechnet es auf lange Sicht mit einem Verlust, erkennt es nichts an. Vermieten Sie Ihr Feriendomizil ausnahmslos, können Sie alle Kosten steuerlich ansetzen. Nutzen Sie es auch selbst, teilen Sie Kosten auf. Achtung: Neben Einkommensteuer können Zweitwohnungs-, Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen.

Ob sich Ferienvermietung finanziell für Sie lohnt, sollten Sie vom Steuerberater prüfen lassen. Er kann mit Ihnen eine langfristige Gewinnprognose aufstellen und die Konditionen von Vermietung und Selbstnutzung gestalten. Außerdem kann er berechnen, ob Sie mit Ihrem Umsatz umsatzsteuerpflichtig werden – und wenn nicht, ob es sich für Sie lohnt, freiwillig auf Mieten Umsatzsteuer zu erheben. Ferienimmobilien waren und sind als Geldanlage auf Sylt stets beliebt.

Ferienvermietung der Immobilie
Ferienvermietung der Immobilie

Finanzen und Versicherungen checken

Einkünfte aus wechselnder Vermietung müssen beim Finanzamt erklärt werden, im Gegenzug dürfen Vermieter die Kosten der Vermietung gegenrechnen. Voraussetzung ist aber, dass Sie plausibel machen, dass sie langfristig Gewinn erzielen und nicht nur mit hohen Ausgaben Verluste erzeugen wollen, die ihre Steuerlast reduziert − Stichwort „Steuersparmodell“.

Insbesondere in den ersten Jahren können die anerkannten Werbungskosten die Mieteinnahmen deutlich übersteigen, etwa wenn Renovierungen und Umbauten anstehen. Das Finanzamt akzeptiert zwischenzeitliche Verluste nur, wenn auf lange Sicht ein nachhaltiger Überschuss aus der Vermietung realistisch erscheint.

Mehr dazu finden Sie auch im Ratgeber „Wie Sie Ihre Immobilie steuerlich günstig vermieten“ von Test.de

Eine Gewerbesteuerpflicht besteht bei einem Gewinn von mehr als 24.500 EUR. Weil die Vermietung von Gästeunterkünften eine gewerbliche Nutzung darstellt, muss sie zudem bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angezeigt werden.

Empfehlenswert ist es auch, mit der Versicherung zu klären, ob eine private Haftpflichtversicherung ausreicht, um die gesetzliche Haftung für Schäden von Gästen abzudecken; oder ob darüber hinaus der Abschluss einer Betriebs-, oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist. Die Hauseigentümer Zusatzversicherung ist eine Option, um hier auf Nummer sicher zu gehen.

Holen Sie sich Unterstützung

Eine eigene Immobilie auf Sylt ist per se eine langfristig gute Entscheidung, bei der König Sylt Immobilien Sie als Branchenführer auf der Insel, mit jahrzehntelanger Erfahrung, begleitet. 

 

Diese Immobilie an Feriengäste zu vermieten ist mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite ebenfalls eine sehr gute und lohnenswerte Option, die sogar mit vergleichsweise geringem Aufwand realisierbar ist.

Wenn Sie Ihre Immobilie in die Vermietung geben möchten, allerdings den Aufwand dies in Eigenregie zu tun, vermeiden wollen, stehen Ihnen unsere Experten von König Appartement Sylt mit Rat und Tat zur Seite. Unsere I love Sylt Hideaways zum Beispiel sind wahre Perlen und Schmuckstücke auf der Insel, die wir im Auftrag der Eigentümer professionell in die Vermietung geben, bewerben und unterhalten. Sprechen Sie mit uns.

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Fotos: © Shutterstock

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