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Sanierung – Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Immobilienbesitzer?

Sanierung – Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Immobilienbesitzer?

Deutschland hat das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Weil momentan rund 40 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland im Wärmemarkt entstehen – knapp jeder Zweite heizt aktuell mit Erdgas, ein Viertel aller Haushalte mit Heizöl – besteht ein wichtiger Beitrag zur Erreichung dieses Ziels darin, die Wärmeversorgung klimafreundlich umzustellen. Um den Ausstoß von Treibhausgasen zugunsten des Klimaschutzes zu minimieren, ist eine Umstellung auf Erneuerbare Energien im Gebäudesektor unverzichtbar. 

 

Dazu hat die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“ genannt, auf den Weg gebracht, welches zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Es zielt darauf ab, fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren bis 2045 durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme auszutauschen.

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Dem „Heizungsgesetz“ zufolge müssen Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zunächst bis zum 30. Juni 2026 und kleinere Städte bis zum 30. Juni 2028 einen sogenannten „kommunalen Wärmeplan“ aufstellen. Diese kommunale Planung bestimmt dann jeweils, wo in den einzelnen Gemeinden in Zukunft Fernwärme-, Biogas- oder Wasserstoffnetze ausgebaut werden sollen, je nachdem, wie dort die bisherige Struktur und Ausgangslage ist.

Für bestehende Gebäude gelten diese Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung zu ermöglichen. Teilweise führen Kommunen wegen bereits bestehender Landesgesetze aber auch schon früher einen Wärmeplan ein. Die Gemeinde Sylt zum Beispiel arbeitet bereits an einer Wärme- und Kälteplanung und stellt sich damit als eine der ersten Gemeinden in Schleswig-Holstein den Gesetzesvorgaben des Landes.

Sanierung – Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Immobilienbesitzer?

Was passiert gerade auf Sylt?

„Bei der Wärmewende geht es um krisensichere, effiziente und regionale Lösungen, die das Klima schützen aber auch Wertschöpfung in die Region bringen. Auf Sylt starten wir jetzt mit der Wärme- und Kälteplanung, um herauszufinden, wie aktuell geheizt wird und welche Potenziale in und um die Gemeinde zu heben sind“, so Catharina Bayerlein, Projektmanagerin für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Landschaftszweckverband Sylt. Derzeit werden auf Sylt Daten zum Gebäudebestand, Wärmeverbrauch sowie der lokalen Energieerzeugung erhoben und analysiert. Vor Ort wurden damit die Firmen B.A.U.M. Consult, Treurat & Partner und Ramboll beauftragt. Untersucht wird in diesem Rahmen vor allen Dingen, welche Wärmequellen vor Ort verfügbar sind und wie der Wärmebedarf z.B. durch das Sanieren von Häusern gesenkt werden kann.

Im Sommer 2024 soll die Wärmeplanung für Sylt stehen, anschließend durch die politischen Gremien abgesegnet und Ende 2024 dem Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vorgelegt werden. Nach ihrer Fertigstellung gibt diese Wärmeplanung dann letztendlich vor, wie die Heizinfrastruktur auf Sylt in Zukunft klimafreundlich umgebaut werden kann. Auf dieser Grundlage können Immobilienbesitzer entscheiden, welche Heizungsart für sie zukünftig am besten geeignet ist, wenn ihre alte Heizung nicht mehr funktioniert.

Was bedeutet das konkret für die Eigentümer von Immobilien?

Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung, die heute jünger als 30 Jahre ist, kann weiterhin betrieben werden. Bis 2045 können Sie diese im Falle eines Defekts auch reparieren lassen. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach gibt die kommunale Wärmeplanung Regelungen für den jeweiligen Ort vor und beschließt, ob Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden. In der Wärmeplanung der Gemeinden kann unter anderem auch festgelegt werden, dass das Gasnetz von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt wird und Ihre Gasheizung dann gegebenenfalls schon vor 2045 auf Wasserstoff umzurüsten ist. 

Zusammengefasst: Bis zum 1. Januar 2024 können Sie Ihre Öl- und Gasheizung ohne Auflagen installieren, nutzen und bei Bedarf reparieren. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird der schrittweise Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in kleineren Städten gilt diese Regelung erst ab dem 30. Juni 2028. Sieht der Wärmeplan Ihrer Kommune vor dieser Frist eine andere Anordnung vor, gilt diese für Sie. Ab 2045 müssen Heizungen zu 100 Prozent klimaneutral betrieben werden. 

Was ist mit alten Gas- oder Ölheizungen?

Wer eine ältere Gas- oder Ölheizung besitzt, fragt sich gerade, wie es mit dem Thema Heizung weitergehen könnte und wägt Pro & Contra gegeneinander ab. Da der Wartungsbedarf mit den Jahren größer wird und die Anlage bei einem Ausfall im Winter schnell repariert oder ersetzt werden müsste, würde man weiteres Geld in eine Technik zu stecken, die dem Klima schadet. Zudem werden Öl und Gas durch den steigenden CO2-Preis kontinuierlich teurer.

Sollte man sich also rechtzeitig um eine Wärmepumpe oder eine entsprechende Alternative kümmern? Wärmepumpen werden aktuell mit bis zu 70 Prozent gefördert. Allerdings brauchen die Energieberatung, der Förderantrag sowie die Lieferung und der Einbau zur Zeit länger als ein Jahr. Lohnt es sich deshalb vielleicht doch zu warten, bis bald ein Fernwärmeanschluss vor der Haustür liegt? Die Antwort lautet Ja. Wer eine neue Heizung braucht sollte zunächst herausfinden, ob ein Nah- oder Fernwärmeanschluss in Aussicht steht.

Sanierung – Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Immobilienbesitzer?
Sanierung – Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Immobilienbesitzer?
Sanierung – Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Immobilienbesitzer?

Und wie sieht es bei einem Neubau aus?

Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt auch für alle einzubauenden Heizungen in Neubaubauten für die ab dem 1. Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird. Bauherren müssen dann eine der folgenden Heiztechnologien nutzen: Fernwärme, Wärmepumpen, Holz- bzw. Pelletheizungen, Hybridheizungen, Stromheizungen, Solarthermie oder Gasheizungen mit mindestens 65 Prozent klimaneutralen Energieträgern wie Biomethan. Eine Ausnahme dieses Heizungsgesetzes gilt für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden. Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.

Was sagen die Energieberater?

Grundsätzlich empfehlen Energieberater klimafreundliches Heizen mit Erneuerbaren Energien. Die Umstellung wird durch verschiedene Förderprogramme des Bundes bezuschusst. Neben dem Wohnort ist auch das Baujahr des Hauses bei der Entscheidung für eine neue Heizung entscheidend. Bei Gebäuden, die vor 1995 gebaut wurden, können elektrische Wärmepumpen nämlich oft nicht ohne Baumaßnahmen installiert werden. Der Wärmeplan Ihrer Kommune entscheidet, wie der klimaneutrale Umbau der Wärmeversorgung vor Ort funktionieren soll, ob etwa ein Fernwärme- oder eine Wasserstoffnetz ausgebaut wird, das Sie nutzen können. 

Beratung und Fördermittel

Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit.

Im Überblick: 
30 Prozent Grundförderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ab 2024.
20 Prozent Geschwindigkeitsbonus zusätzlich für den Austausch Ihrer alten fossilen Heizung bis Ende 2028. 
30 Prozent einkommenssteuerabhängiger Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. 
70 Prozent Gesamtförderung: Sie können maximal 70 Prozent Ihrer Kosten tilgen, indem Sie die Boni miteinander kombinieren

Wenn Sie Unterstützung beim Umstieg auf Erneuerbare Energien brauchen, vermitteln wir  gerne an einen unserer Energieexperten und Berater auf Sylt. Gemeinsam erstellen wir einen Modernisierungsplan für Sie und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Fördermittel-Antragstellung.

Fotos: ©Shutterstock

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