Teilnahmebedingungen für das Facebook- und Instagram-Gewinnspiel
„Ein Tag bei den Berenberg German Polo Masters“
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
König Immobilien Sylt GmbH & Co KG
Dr.-Ross-Str. 34
25980 Sylt
Telefon: +49 (0) 4651 99 59 240
E-Mail: sylt@koenig-sylt.de
Das vollständige Impressum ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.koenig-sylt.de/immobilien/impressum/
Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Polo Club Sylt und dem Beach House Sylt. Veranstalter und datenschutzrechtlich Verantwortlicher des Gewinnspiels bleibt die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG.
2. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 15. Juli 2026 mit der Veröffentlichung der Gewinnspielbeiträge auf der Facebook-Seite und dem Instagram-Account von König Immobilien Sylt.
Teilnahmeschluss ist der 26. Juli 2026 um 23:59 Uhr deutscher Zeit. Nach diesem Zeitpunkt veröffentlichte Kommentare bleiben bei der Gewinnerermittlung unberücksichtigt.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme:
mindestens 18 Jahre alt sind,
ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
über ein eigenes Facebook- oder Instagram-Konto verfügen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der König Immobilien Sylt GmbH & Co KG sowie Personen, die unmittelbar an der Konzeption, Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung gebunden.
4. Teilnahme über Instagram
Für eine gültige Teilnahme über Instagram sind innerhalb des Teilnahmezeitraums folgende Schritte erforderlich:
Folgen Sie den Instagram-Accounts
@koenigimmobilien,
@poloclubsylt und
@beachhouse_sylt.Markieren Sie unter dem Gewinnspielbeitrag die Person, mit der Sie diesen Tag erleben möchten.
Verraten Sie uns im Kommentar, warum gerade Sie dieses Erlebnis gewinnen möchten.
Markieren Sie ausschließlich eine Person, die mit der Markierung einverstanden ist. Die markierte Person nimmt durch die Markierung nicht automatisch am Gewinnspiel teil.
5. Teilnahme über Facebook
Für eine gültige Teilnahme über Facebook sind innerhalb des Teilnahmezeitraums folgende Schritte erforderlich:
Folgen Sie den Facebook-Seiten von
König Immobilien Sylt,
Polo Club Sylt und
BeachHouse-Sylt.Verraten Sie uns unter dem Gewinnspielbeitrag im Kommentar, warum gerade Sie dieses Erlebnis gewinnen möchten.
Eine Markierung einer weiteren Person ist für die Teilnahme über Facebook nicht erforderlich.
6. Anzahl der Teilnahmen
Pro Person und Plattform wird höchstens ein Kommentar als gültige Teilnahme berücksichtigt. Mehrere Kommentare derselben Person auf derselben Plattform werden insgesamt als eine Teilnahme gewertet.
Eine Teilnahme ist sowohl über Facebook als auch über Instagram möglich. Wer die jeweiligen Teilnahmebedingungen auf beiden Plattformen erfüllt, nimmt mit insgesamt zwei Beiträgen an der Gewinnerermittlung teil.
Über verschiedene oder falsche Nutzerkonten abgegebene Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.
Der jeweilige Kommentar muss bis zum Abschluss der Gewinnerermittlung öffentlich sichtbar bleiben. Die für die Teilnahme vorausgesetzten Accounts beziehungsweise Seiten müssen zu diesem Zeitpunkt weiterhin abonniert sein.
Mit der Teilnahme erkennt die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen an.
7. Unzulässige Teilnahmen
Nicht berücksichtigt werden insbesondere:
automatisierte Teilnahmen,
Teilnahmen über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter,
Teilnahmen über gefälschte oder fremde Nutzerkonten,
falsche Angaben zur Person,
Manipulationsversuche,
Kommentare, die gegen geltendes Recht, die Rechte Dritter oder die Gemeinschaftsstandards von Facebook beziehungsweise Instagram verstoßen.
Beleidigende, diskriminierende, rechtswidrige oder sonstige unangemessene Kommentare bleiben bei der Gewinnerermittlung unberücksichtigt und werden gegebenenfalls gelöscht oder an die jeweilige Plattform gemeldet.
8. Gewinnerermittlung
Nach Ablauf des Gewinnspiels bewertet eine Jury der König Immobilien Sylt GmbH & Co KG sämtliche gültigen Kommentare auf Facebook und Instagram.
Maßgeblich für die Auswahl sind:
die Authentizität des Kommentars,
die Kreativität des Beitrags und
der erkennbare Bezug zur Gewinnspielfrage.
Aus allen gültigen Teilnahmen auf Facebook und Instagram wird insgesamt eine Gewinnerin oder ein Gewinner ausgewählt. Der Gewinn gilt für die ausgewählte Person und eine Begleitperson.
Die Gewinnerermittlung erfolgt voraussichtlich am 27. Juli 2026.
9. Benachrichtigung und Rückmeldung
Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich über den offiziellen Facebook- oder Instagram-Auftritt von König Immobilien Sylt – abhängig davon, über welche Plattform die ausgewählte Teilnahme eingegangen ist.
Die offiziellen Auftritte von König Immobilien Sylt sind:
Instagram: @koenigimmobilien
Facebook: König Immobilien Sylt
König Immobilien Sylt antwortet auf den ursprünglichen Gewinnspielkommentar und fordert die gewinnende Person zur Kontaktaufnahme per Direktnachricht auf.
Im Zusammenhang mit der Gewinnbenachrichtigung fordert König Immobilien Sylt keine Zahlungs-, Bank- oder Kreditkartendaten an.
Die gewinnende Person hat sich innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung per Direktnachricht zurückzumelden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, entfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird anhand der genannten Auswahlkriterien eine andere teilnehmende Person ausgewählt.
Für die organisatorische Abstimmung werden insbesondere folgende Angaben erfragt:
Vor- und Nachname der gewinnenden Person,
Vor- und Nachname der Begleitperson,
Telefonnummer,
E-Mail-Adresse.
Eine Postanschrift wird ausschließlich erhoben, sofern Unterlagen oder Eintrittskarten postalisch versendet werden.
Der vollständige bürgerliche Name der gewinnenden Person wird nicht öffentlich bekannt gegeben.
10. Gewinn
Verlost wird ein gemeinsames Erlebnis für die Gewinnerin oder den Gewinner und eine Begleitperson am Finalsonntag der Berenberg German Polo Masters am 2. August 2026 in Keitum auf Sylt.
Der Gewinn umfasst:
zwei VIP-Tickets, präsentiert von König Immobilien Sylt, für die Polo Club Sylt Lounge mit bester Sicht auf die Finalspiele,
eine persönliche Führung über das Turniergelände mit Veranstalterin Kiki Schneider und besonderen Einblicken hinter die Kulissen der Berenberg German Polo Masters,
die persönliche Abholung am Polofeld durch Jan Scharfe und die Begleitung zum Beach House Sylt,
ein gemeinsames Abendessen für zwei Personen im Beach House Sylt.
Die genauen Uhrzeiten, Treffpunkte und organisatorischen Einzelheiten werden der gewinnenden Person nach der Gewinnerermittlung mitgeteilt.
An- und Abreise nach beziehungsweise von Sylt, Übernachtungskosten sowie sonstige persönliche Ausgaben sind nicht Bestandteil des Gewinns.
Der Gewinn wird als zusammengehöriges Gesamtpaket vergeben und nicht auf mehrere Personen aufgeteilt.
Eine Barauszahlung, Verrechnung, eigenständige Weiterveräußerung oder Auszahlung einzelner Bestandteile ist ausgeschlossen. Eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person setzt die vorherige Zustimmung der König Immobilien Sylt GmbH & Co KG voraus.
Ist die gewinnende Person am 2. August 2026 persönlich verhindert, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin, eine Barauszahlung oder eine alternative Leistung.
11. Änderungen im Veranstaltungsablauf
Die Berenberg German Polo Masters sind eine Veranstaltung im Freien. Änderungen des zeitlichen Ablaufs, einzelner Programmpunkte, beteiligter Personen oder Veranstaltungsorte bleiben aus sachlichen Gründen vorbehalten.
Hierzu zählen insbesondere:
die Wetterlage,
behördliche Vorgaben,
Sicherheitsanforderungen,
höhere Gewalt,
Erkrankungen oder Ausfälle beteiligter Personen,
organisatorische Änderungen durch die Veranstaltungs- oder Kooperationspartner.
Wird die Veranstaltung oder ein wesentlicher Bestandteil des Gewinns aus Gründen abgesagt oder wesentlich verändert, die außerhalb des Einflussbereichs der König Immobilien Sylt GmbH & Co KG liegen, wird die gewinnende Person zeitnah informiert.
Soweit eine angemessene Ersatzleistung zur Verfügung steht, bietet König Immobilien Sylt diese als Alternative an. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzleistung oder eine Barauszahlung besteht nicht.
12. Ausschluss vom Gewinnspiel
Die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG ist berechtigt, teilnehmende Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegen.
Dies gilt insbesondere bei:
Manipulation oder versuchter Manipulation,
Nutzung mehrerer oder falscher Nutzerkonten,
automatisierter Teilnahme,
falschen Angaben zur Person,
rechtswidrigen Kommentaren,
Verletzung der Rechte Dritter.
Ein nachträglicher Ausschluss bleibt auch nach der Gewinnerermittlung möglich. Wurde der Gewinn bereits zugesagt, entfällt der Gewinnanspruch. Ein bereits übergebener Gewinn ist in diesem Fall zurückzugeben, soweit dies rechtlich zulässig und tatsächlich möglich ist.
13. Vorzeitige Unterbrechung oder Beendigung
Die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG behält sich vor, das Gewinnspiel vorzeitig zu unterbrechen, anzupassen oder zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen sachlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
Hierzu zählen insbesondere:
erhebliche technische Störungen,
Manipulationsversuche,
Sicherheitsprobleme,
Ausfälle der beteiligten Plattformen,
behördliche Vorgaben,
Änderungen der Plattformrichtlinien,
rechtliche Hindernisse.
Die berechtigten Interessen der Teilnehmenden werden bei einer solchen Entscheidung angemessen berücksichtigt.
14. Haftung
Die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, für ein Gewinnspiel dieser Art typischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Für Leistungen und Programmänderungen der beteiligten Veranstaltungs- und Kooperationspartner haftet die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
15. Keine Verbindung zu Facebook und Instagram
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird weder von Facebook noch von Instagram gesponsert, unterstützt, organisiert oder kontrolliert.
Empfänger der im Rahmen des Gewinnspiels bereitgestellten Informationen ist die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG und nicht Facebook, Instagram oder Meta Platforms Ireland Limited.
Mit der Teilnahme stellt die teilnehmende Person Facebook und Instagram von Ansprüchen frei, die unmittelbar aus der Durchführung dieses Gewinnspiels entstehen.
Sämtliche Fragen, Hinweise und Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG zu richten.
16. Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO
16.1 Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist:
König Immobilien Sylt GmbH & Co KG
Dr.-Ross-Str. 34
25980 Sylt
Telefon: +49 (0) 4651 99 59 240
E-Mail: sylt@koenig-sylt.de
16.2 Datenschutzbeauftragter
Den externen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
SAFE DATA CONSULTING GmbH
Forsthöhe 25 A
21149 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 8818 7472
E-Mail: arnim.thiele@safedata-consulting.de
16.3 Verarbeitete Daten
Im Rahmen der Teilnahme werden – abhängig von der gewählten Plattform – insbesondere folgende Daten verarbeitet:
öffentlich sichtbarer Facebook- oder Instagram-Nutzername,
öffentlich sichtbare Profilinformationen, soweit diese für die Prüfung der Teilnahme erforderlich sind,
Inhalt des Gewinnspielkommentars,
Datum und Zeitpunkt des Kommentars,
bei einer Teilnahme über Instagram der Nutzername der markierten Person,
Information darüber, ob die in den Teilnahmebedingungen genannten Accounts beziehungsweise Seiten abonniert sind.
Die Daten der markierten Person werden nicht zur Gewinnerermittlung oder für eine direkte Kontaktaufnahme genutzt.
Von der gewinnenden Person werden zusätzlich die für die Organisation und Abwicklung des Gewinns erforderlichen Daten verarbeitet:
Vor- und Nachname,
Telefonnummer,
E-Mail-Adresse,
Vor- und Nachname der Begleitperson,
gegebenenfalls eine Postanschrift,
gegebenenfalls weitere für die Gästeliste und Veranstaltungsorganisation erforderliche Angaben.
16.4 Zwecke der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um:
die Teilnahmevoraussetzungen zu prüfen,
das Gewinnspiel durchzuführen,
die eingegangenen Kommentare zu bewerten,
die Gewinnerin oder den Gewinner zu ermitteln,
die Gewinnbenachrichtigung zu versenden,
den Gewinn organisatorisch abzuwickeln,
die Gästeliste und die einzelnen Programmpunkte zu koordinieren,
Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen zu prüfen.
16.5 Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Verarbeitung dient der Durchführung des durch die Teilnahme begründeten Gewinnspielverhältnisses.
Die Bereitstellung der für die Teilnahme und Gewinnabwicklung erforderlichen Daten erfolgt freiwillig. Ohne die erforderlichen Angaben ist eine Teilnahme beziehungsweise die Inanspruchnahme des Gewinns nicht möglich.
16.6 Empfänger der Daten
Innerhalb der König Immobilien Sylt GmbH & Co KG erhalten ausschließlich die mit der Durchführung des Gewinnspiels befassten Personen Zugriff auf die Daten.
Die für die Organisation des Gewinns erforderlichen Daten der gewinnenden Person und ihrer Begleitperson werden an beteiligte Kooperationspartner, Veranstaltungsverantwortliche und Dienstleister weitergegeben, soweit dies für folgende Zwecke erforderlich ist:
Aufnahme in die Gästeliste,
Organisation der VIP-Tickets,
Durchführung der Führung,
Abstimmung der Abholung,
Restaurantreservierung,
weitere organisatorische Abwicklung des Gewinns.
Eine Nutzung der Daten für Newsletter, Werbe-E-Mails oder andere vom Gewinnspiel unabhängige Marketingmaßnahmen erfolgt nicht.
16.7 Datenverarbeitung durch Facebook und Instagram
Facebook und Instagram werden von der Meta Platforms Ireland Limited betrieben.
Bei der Nutzung der Plattformen verarbeitet Meta personenbezogene Daten nach eigenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zum Nutzerkonto, Interaktionen, Kommentare, Verbindungsdaten und technische Nutzungsinformationen.
Auf Umfang, Zweck und Speicherdauer dieser Datenverarbeitung durch Meta hat die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG nur begrenzten Einfluss.
16.8 Speicherdauer
Gesondert für das Gewinnspiel erfasste Daten nicht gewinnender Personen werden spätestens vier Wochen nach Abschluss der Gewinnerermittlung gelöscht.
Die für die Abwicklung des Gewinns erhobenen Daten der gewinnenden Person und ihrer Begleitperson werden spätestens vier Wochen nach vollständiger Durchführung des Gewinns gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine längere Speicherung entgegenstehen.
Die öffentlich auf Facebook oder Instagram veröffentlichten Kommentare, Nutzernamen und Markierungen bleiben unabhängig davon auf der jeweiligen Plattform sichtbar, bis sie von der betreffenden Person oder von Meta gelöscht werden.
Auf die Speicherdauer öffentlich veröffentlichter Inhalte durch Facebook und Instagram hat die König Immobilien Sylt GmbH & Co KG nur begrenzten Einfluss.
16.9 Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf:
Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO,
Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO.
Darüber hinaus besteht gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist unter anderem das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter:
https://www.koenig-sylt.de/immobilien/datenschutz/
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.