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Versicherungen für Immobilienbesitzer

Wer eine Immobilie besitzt weiß, dass neben dem materiellen Wert natürlich auch die ideelle Bedeutung des Hauses oder der Wohnung von unschätzbarem Wert sein kann. Selbst gebaut oder von den Eltern geerbt, für die Familie gekauft oder als Alterswohnsitz am Ort der Träume gefunden – eine eigene Immobilie ist für die meisten Menschen ein wichtiger Bestandteil des Lebens.

Sich Gedanken darüber zu machen, wie der Immobilienbesitz gegen mögliche Schäden abgesichert werden kann, ist deshalb ratsam und wichtig. Fest steht, dass Schäden an einer Immobilie sich nicht selten zu einer kostspieligen Angelegenheit entwickeln können. Nicht zuletzt seit den verheerenden Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 werden Fragen nach dem leistbaren Umfang eines Versicherungsschutzes wie zum Beispiel bei der Elementarversicherung öffentlich diskutiert.

Wenn es um das Thema Versicherungen geht, sollte zunächst geklärt werden, welche tatsächlichen Versicherungsbedürfnisse überhaupt bestehen. Dabei reicht es nicht aus, einfach nur den Zustand der Immobilie und der Bausubstanz einzuschätzen. Wie bei der generellen Bewertung von Immobilien, zählt auch hier die Lage. Versicherungsbedürfnisse und Standortabhängigkeit gehören zusammen. Es gibt Regionen und Standorte, die aufgrund ihrer topografischen Besonderheiten, zum Beispiel der Nähe zum Wasser oder einem Gebirge, einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Die Höhe des Schadenrisikos ist in Abstufungen von gering bis sehr hoch ermittelbar.

Doch unabhängig davon, ist man mit diesen vier Versicherungen als Basispaket grundsätzlich gut beraten.

Diese Versicherungen sind für Immobilienbesitzer am wichtigsten:

DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Die Wohngebäudeversicherung umfasst sämtliche Teile der Immobilie. Im Schadensfall ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert. Dazu gehören das Dach und die Wände, eingebaute Türen und Fenster, Einbaumöbel die sanitären Installationen inklusive der Heizungsanlagen sowie Terrassen und Balkone.

In der Regel deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden ab, die durch Feuer, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Leitungswasser, Überspannung sowie eine Explosion entstehen. Und was passiert bei einem Totalschaden? Was passiert, wenn das Haus komplett abgebrannt ist? Es wird zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Die Neuwerterstattung erhält man jedoch nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden.

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DIE ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Naturereignisse entstehen. Dazu gehören Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen, Schnee, Erdbeben, Vulkanausbrüche sowie Lawinen und Erdrutsche. Die Versicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann bis dato auch nur in Kombination mit einer dieser beiden abgeschlossen werden. Versicherer bieten in der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits inklusive der erweiterten Naturgefahrenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen.

Die Wohngebäudeversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung übernimmt die Kosten für die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden, die Trockenlegung und Sanierung oder den Abriss des Gebäudes sowie den Bau eines gleichwertigen Hauses. Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle können versichert werden. Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Elementarschäden häufig nicht integriert. Hausbesitzer, die auf der sicheren Seite sein möchten, sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht selbst bezahlen zu müssen. Der Bundesrat hat sich angesichts der Zunahme extremer Unwetter am 31. März 2023 einstimmig für eine bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung ausgesprochen. Die Bundesregierung soll ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen, befürchtet jedoch eine zu hohe Belastung privater Hauseigentümer und Mieter.

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DIE HAUSRATSVERSICHERUNG

Über die Hausratversicherung können Eigenheim-Besitzer und Mieter alle beweglichen Gegenstände von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten absichern. Eine Hausratversicherung sichert den gesamten Hausrat gegen Feuer, Raub, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasserschäden und Zerstörung durch Naturgewalten. Sie zahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar. Da sich der Wiederbeschaffungspreis bei Eintreten eines Versicherungsfalles am Neuwert orientiert, ist bei Abschluss der Versicherung eine realistische Einschätzung von großer Bedeutung. Bei Bedarf sollte ein Gutachter hinzugezogen werden, um eine ausreichende Versicherungssumme zu ermitteln und eine sogenannte Unterversicherung auszuschließen. Da sich Wert und Umfang des Hausrats im Laufe der Zeit ändern, sollten Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck dokumentiert und in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Hier ist ein Update von Zeit zu Zeit durchaus empfehlenswert.

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HAFTPFLICHT FÜR HAUSBESITZER

Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt und keine Mieter hat, braucht in seiner Rolle als Eigenheimbesitzer nur eine private Haftpflichtversicherung. Wenn ein Besucher auf dem glatten Boden seiner Wohnung ausrutscht oder ein Passant vor dem versicherten Grundstück wegen Glatteis stürzt drohen Schadenersatzansprüche, die eine private Haftpflicht auffängt. Der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten löst sich und beschädigt ein geparktes Auto oder die selbst angebrachte Deckenlampe fällt herunter und verletzt einen Besucher? Gegen solche Schadenersatzansprüche bietet die private Haftpflicht Schutz. Mitversichert sind zum Beispiel der Ehepartner und minderjährige Kinder.

Bei vermieteten Immobilien bzw. größeren Wohnanlagen ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich. Auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Die Grundbesitzerhaftpflicht zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – beispielsweise durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Gehwege, umgestürzte Bäume oder herabfallende Eiszapfen .

Sie denken darüber nach, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen oder möchten ihn optimieren? Ihre Versicherung oder ein unabhängiger Berater helfen Ihnen weiter. Gerne vermitteln wir bei Bedarf an einen unserer Versicherungspartner auf Sylt.

Fotos: © Shutterstock

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